Für jedes Grundstück (z.B. eigengenutzte oder vermietete Wohnungen/Immobilien/Grundstücke, landwirtschaftliche Grundstücke, Betriebsgrundstücke, bebaute oder unbebaute Grundstücke, Waldgrundstücke) ist eine eigene Feststellungserklärung zu erstellen und elektronisch zu übermitteln. Den Abgabezeitraum für diese Erklärung hat der Gesetzgeber derzeit auf den 01.07.2022 bis 31.10.2022 festgesetzt. Gerne erledigen wir für Sie die Erstellung dieser Feststellungserklärung und die elektronische Übermittlung derselben.

Sprechen Sie uns an, gerne erklären wir Ihnen die Details und Vorgehensweise.

 

 

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