Häufige Fragen
Wir haben die passenden Antworten für Sie
Nein, für uns müssen Sie keine Belege sortieren und auch keine Kontoauszüge vorlegen; der berühmte Pendelordner entfällt also. Unsere digitale Arbeitsweise macht es möglich, Ihre Buchhaltung komplett online zu erstellen. Sprechen Sie uns an, gerne erklären wir Ihnen die Details und Vorgehensweise.
Sie sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, u.a. wenn:
- Sie und Ihr Partner die Steuerklassen 3 und 5 kombinieren.
- Sie als Arbeitnehmer weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro neben Ihrem Arbeitslohn beziehen, z.B. aus Vermietung einer Wohnung an eine Privatperson oder Werbung auf Ihrem Auto.
- Sie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro bekommen.
- Sie als Rentner steuerpflichtige Einkünfte über den Grundfreibetrag beziehen. Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2022 bei 10.347 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung bei 20.694 Euro.
Ja, wir können zu Ihrem Schriftverkehr vom Finanzamt einzeln Stellung nehmen oder die Kommunikation mit den Finanzbehörden stellvertretend für Sie übernehmen.
Ja, durch geschickt geplante Investitionen ist es möglich, Steuern zu sparen. So helfen wir Ihnen nicht nur bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung, sondern wir finden für Sie auch eine optimale Steuergestaltung. Komplizierte steuerliche und wirtschaftliche Zusammenhänge erläutern wir Ihnen hierbei verständlich.
Der Ersttermin ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Ziel hierbei ist zu klären, welche Leistungen wir für Sie übernehmen und in welchem Kostenrahmen wir uns bewegen. Natürlich schätzen wir die persönliche Begegnung vor Ort; wir bieten jedoch auch gerne unseren Ersttermin digital und interaktiv an.
Nicht unbedingt.
Der Gesetzgeber zwingt Sie nicht, einen Steuerberater zu beauftragen; Ihre steuerlichen Pflichten könnten Sie prinzipiell selbst erledigen.
Es hängt von Ihrem Fachwissen, Ihrem Interesse an Steuerfragen und von Ihren zeitlichen Möglichkeiten ab, ob Sie einen Steuerberater aufsuchen.
Als Unternehmer empfehlen wir Ihnen jedoch zumindest Ihren Jahresabschluss von einem Steuerberater erstellen zu lassen.
Als Privatperson empfehlen wir Ihnen den Gang zum Steuerberater, sobald z.B.
– bei Ihnen als Arbeitnehmer Unterhaltszahlungen, doppelte Haushaltsführung oder Pflegefälle in der Familie vorliegen.
– Sie über mehrere Einkunftsarten verfügen, z.B. als Vermieter und als Arbeitnehmer/Rentner.
Unsere Beratung ist auf Sie individuell zugeschnitten. Die Gebühr richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
So besteht unser Honorar je nach Einzelfall
- aus einer Pauschalvergütung
- oder einer Vielzahl von Einzelgebühren, bei welchen jede Leistung transparent und gesondert abgerechnet wird. Die Gebühren bewegen sich hierbei in einem vom Gesetzgeber festgelegten Rahmen. Als Bemessungsgrundlage dienen die Gegenstandswerte der Leistungen, die wir Ihnen bieten.
Kontakt
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir stehen Ihnen kompetent und persönlich zur Seite.
Miteinander schaffen wir Klarheit für Sie.