Nicht unbedingt.
Der Gesetzgeber zwingt Sie nicht, einen Steuerberater zu beauftragen; Ihre steuerlichen Pflichten könnten Sie prinzipiell selbst erledigen.
Es hängt von Ihrem Fachwissen, Ihrem Interesse an Steuerfragen und von Ihren zeitlichen Möglichkeiten ab, ob Sie einen Steuerberater aufsuchen.
Als Unternehmer empfehlen wir Ihnen jedoch zumindest Ihren Jahresabschluss von einem Steuerberater erstellen zu lassen.
Als Privatperson empfehlen wir Ihnen den Gang zum Steuerberater, sobald z.B.
– bei Ihnen als Arbeitnehmer Unterhaltszahlungen, doppelte Haushaltsführung oder Pflegefälle in der Familie vorliegen.
– Sie über mehrere Einkunftsarten verfügen, z.B. als Vermieter und als Arbeitnehmer/Rentner.